Reitschule und Pensionsstall Rau

Trögelsbach 2/1,  72213 Altensteig

Betriebs- und Reitordnung Reitanlage Trögelsbach
 
Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme

Alle unserer Benutzer der Reitanlage sind gehalten, mit den Einrichtungen der Anlage schonend umzugehen, ihre sportlichen Aktivitäten abzustimmen und gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.

Öffnungszeiten

Siehe Stundenplan (Winter-/Sommerzeit). Die Öffnungszeiten sowie der Stundenplan können durch den Stall-/Reitschulbesitzer bei Notwendigkeit verändert werden. Änderungen des Stundenplanes sind dem „Schwarzen Brett“ zu entnehmen. Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten.
 
Versicherungen/ Haftungen/Haftungsausschlüsse

Alle Pferde, die auf der Anlage bewegt werden, müssen eine ausreichende Haftpflichtversicherung (evtl. mit Fremdreiterrisiko) nachweisen. Für den Reitstall- bzw. Reitschulbesitzer und seine Erfüllungsgehilfen besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Stall-/Reitschulbesitzer haftet nicht, soweit Ansprüche nicht durch die genannte Versicherung abgedeckt sind. Von diesem Haftungsausschluss sind solche Ansprüche ausgenommen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Stall-/Reitschulbesitzer oder eine Person verursacht werden, für die der Stall-/Reitschulbesitzer kraft Gesetzes haftet. Die Pferdebesitzer, welche die Anlage mit ihren Pferden nutzen, haften für Schäden die an den Einrichtungen der Gebäude und den Reitbahnen sowie an den Hindernissen durch sie bzw. ihre Pferde oder einen mit der Betreuung oder dem Reiten der Pferde Beauftragten verursacht werden. Auf der gesamten Reitanlage darf nur von Herrn Rau bzw. dessen Beauftragten Reitunterricht erteilt werden. Pferdeberitt obliegt ausschließlich Herrn Rau bzw. dessen Beauftragten. Der Reitlehrer oder dessen Beauftragter ist befugt, in allen freien Reitstunden Longenunterricht bzw. Einzelunterricht zu erteilen. Auf der gesamten Anlage besteht beim Reiten für Reiter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr absolute Helmpflicht. Beim Springreiten besteht für alle Reiter Helmpflicht; beim Ausreiten im Gelände bitte Reithelm tragen (Vorbildfunktion).

Stallgassen/Sattelkammern/Parkplätze

Grundsätzlich bitten wir die Stallgassen, Sattelkammern und Parkplätze sauber zu halten, dies bedeutet:
  • Bitte keine Getränkeflaschen im Stall liegen lassen, Verletzungsgefahr.
  • Müll in bereitstehende Behälter entsorgen, Sondermüll bitte zuhause entsorgen.
  • Stallgasse nach dem Hufe auskratzen zusammenfegen, wenn möglich Hufe in der Halle säubern.
  • Beim Be- u. Entladen der Pferdeanhänger den Mist ordentlich entsorgen.
 
Nur Pferdebesitzer, die ihre Pferde auf der Reitanlage eingestellt haben, sind befugt, auf der Hoffläche zu parken. Alle anderen stellen ihre Fahrzeuge bitte vor der Reithalle bzw. vor dem Springplatz ab.

Reitbahn

Die Bahnregeln der Deutschen Reitlehre sind einzuhalten, z. B. gilt:
  • Vor Eintreten in die Bahn ist „Tür frei“ zu rufen, abwarten bis Antwort „Tür ist frei“ kommt. Dasselbe gilt vor Verlassen der Halle.
  • Auf- und Absitzen in der Bahnmitte auf der Mittellinie (außer es wird eine Aufsteighilfe benötigt).
  • Beim Schrittreiten grundsätzlich nicht nebeneinander reiten, den Hufschlag frei halten.
  • Linke Hand hat Vorrang.
  • Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel.
  • Bei mehr als fünf Reitern wird auf einer Hand geritten, einer der Reiter gibt alle zwei bis drei Minuten das Kommando „Handwechsel“.
 
Nach Einbringen eines neuen Hallenbodens verpflichten sich alle Reiter, die Pferdeäpfel einzusammeln und in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu bringen. Die Gerätschaften hierfür werden gestellt.

Longieren

Das Longieren der Pferde ist nur mit Trense, wenn möglich ausgebunden, erlaubt. Sind mehr als zwei Reiter in der Bahn, darf nicht longiert werden, ausser es werden alle in der Reithalle befindlichen Reiter gefragt und diese haben alle nichts dagegen einzuwenden.
Springen außerhalb der Springstunden

In der Reithalle:
 
Es darf Hindernismaterial verwendet werden, dies ist jedoch unverzüglich nach Beendigung wieder aufzuräumen. Gesprungen werden darf nur, wenn kein anderes Pferd in der Bahn ist. Sollte ein anderes Pferd die Reitbahn betreten, ist das Springen sofort einzustellen.
 
Auf dem Springplatz:
 
Außerhalb der Springstunden darf nach Rücksprache mit Herrn Rau gesprungen werden. Bei eventuellem Verändern der Hindernisse müssen diese nach Beendigung wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.

Freilaufenlassen der Pferde

Nur bei herabgelassenem Vorhang möglich.

Koppelbenutzung

Die Koppeln dürfen nur von Pferden, die auf der Reitanlage Trögelsbach untergestellt sind, benutzt werden. Vereinbarungen hierzu werden mit dem Stallbesitzer getroffen.

Die Reit- und Betriebsordnung wird von allen Anlagenbenutzern anerkannt.